Heilmittelverordnungen
Bei folgenden Diagnosegruppen kann der Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen:
Querschnittsyndrom (Erkrankungen bei denen das Rückenmark geschädigt ist)
Neurologische Erkrankungen (Erkrankungen der Nerven durch verschiedene Ursachen)
Diabetes mellitus (Störung des Zuckerstoffwechsels)
Bei allen Diagnosen ist das Vorliegen einer Neuropathie oder Nervenstörung der Füße zwingend erforderlich.