Heilmittelverordnungen
Bei folgenden Diagnosegruppen kann der Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen:
Querschnittsyndrom (Erkrankungen bei denen das Rückenmark geschädigt ist)
- z.B. Spina bifida, chronische Myelitis, Schädigungen durch Unfälle, Operationen
Neurologische Erkrankungen (Erkrankungen der Nerven durch verschiedene Ursachen)
- z.B. systemische Autoimmunerkrankungen, Kollagenosen, toxische Schädigungen
Diabetes mellitus (Störung des Zuckerstoffwechsels)
Bei allen Diagnosen ist das Vorliegen einer Neuropathie oder Nervenstörung der Füße zwingend erforderlich.